Gemeinkosten im Trockenbau

Die Gemeinkosten setzen sich aus dem unproduktiven Lohn, den lohnabhängigen Kosten und den Betriebs- und Verwaltungskosten (AGK) zusammen. Im Vergleich zum Umlageverfahren, werden hier die Allgemeinen Geschäftskosten in den Gemeinkosten mit aufgef?hrt.

Die Ermittlung der Lohnabhängigen Kosten und des produktiven Lohnes wurde bereits im Kapitel 2.2.5. dargestellt und werden deshalb hier nicht weiter betrachtet.

Den weitaus gröeren Anteil der Gemeinkosten stellen die Betriebs- und Verwaltungskosten dar. Diese Kostengruppe stellt der Trockenbauunternehmer aus seiner Buchhaltung zusammen. Ein wichtiger Teil dieser Kostengruppe sind die Maschinen-, Gerüst-, Geräte- und Gebäudekosten. Diese unterliegen einer ständigen Abnutzung und einem Wertverlust. Sie müssen deshalb durch Abschreibung und Verzinsung gesondert ermittelt werden.

Die Maschinen- und Gerätekosten werden auf Grundlage der Baugeräteliste (BGL) ermittelt. Hierbei sind die Vorhalte- und Betriebskosten der einzelnen Geräte- und Maschinen zu berücksichtigen. Diese Kosten fallen im Trockenbau z.B. für Fahrzeuge, Bauaufzug, Putzmaschinen, Bauwagen und für Kleingeräte, wie Handkreissäge, Trennschleifer, Bohrmaschine und Bohrhammer an.

Die Abschreibung der Gebäude erfolgt im Trockenbau linear. Die Kostensätze setzen sich dabei aus der Abschreibung und Verzinsung (i.d.R. 2%), den Zinsen auf die halbe Bausumme der Gebäude (i.d.R. 7%) und der Unterhalt der Geb?ude (i.d.R. 1%) zusammen.