Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder, der im Falle der Berufsunfähigkeit nicht über ausreichend Privatvermögen verfügen kann, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die staatliche Erwerbsminderungsrente wird nicht mehr ausreichen. Es handelt sich um Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer wegen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Kann der Versicherungsnehmer kontinuierlich seinen Beruf oder eine andere Aktivität nicht ausüben, die seinen Fähigkeiten und seiner Ausbildung entsprechen, geht es um vollständige Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man so früh wie möglich abschließen. Je früher, desto besser. Für einige Krankheiten wie zum Beispiel hoher Cholesterinspiegel, Rückenleiden oder ähnliches, die meistens erst im Alter vorkommen, werden Risikozuschläge verlangt. Bei einigen Versicherern wird Berufsunfähigkeit als Folge dieser Vorerkrankungen vollständig ausgeschlossen. Die Berufsunfähigkeit wird von dem behandelnden Arzt, in der Regel dem Hausarzt, festgestellt. Die Versicherungsgesellschaft ist aber berechtigt ein Ärztegremium einzuberufen, welches sich aus dem Hausarzt, einem Arzt der Versicherung und einem unabhängigen Gutachter zusammensetzt. Die Kosten werden vom Versicherer getragen. Der Beitrag wird aufgrund des Alters, Geschlechts, Berufs und Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers festgelegt. Darüber hinaus spielen auch die Vertragslaufzeit und die Höhe der zukünftigen Rente bei der Vereinbarung der Beitragshöhe eine wichtige Rolle.

Unfallversicherung:
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit, also dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz bietet. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung unerlässlich, denn diese leistet nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in der Freizeit. Besonders sinnvoll ist die private Unfallversicherung für Rentner, Hausfrauen und Kinder, denn diese genießen nur limitierten oder gar keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auf der Suche nach der entsprechenden Unfallversicherung sollte man in erster Linie darauf achten, dass  ein umfassender Versicherungsschutz besteht. Generell gilt: Je umfassendere  Versicherungsleistungen, desto besser. Zur gleichen Zeit ist zu beachten, dass die Versicherung genau an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist bzw. diese in genügendem Maße erfüllt.
Selbstverständlich ist auch die Höhe des Versicherungsbeitrags von großer Bedeutung. Die Beiträge können von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein, deshalb ist es unerlässlich, einen Vergleich einzelner Angebote durchzuführen.

Versicherungsvertragsgesetz:
Das Versicherungsvertragsgesetz entwickelte sich zum Anfang des 20. Jahrhunderts und wurde 1908 vorgeschrieben. Mit der umfassenden VVG-Reform, die zum 01.01.2008 eingeführt wurde, wurde das VVG auf die modernen Anforderungen der Versicherungswirtschaft und auf Grund dessen der Verbraucherschutz der Versicherungsnehmer abgestimmt. Personen, die mit ihrer Versicherung nicht zufrieden sind, erhalten durch das neue Versicherungsvertragsgesetz 2009 bessere Konditionen, um sich aus ihrem Vertrag zu lösen. Das neue VVG 2009 bringt nicht nur für Neukunden, sondern auch für Altkunden verbesserte Kündigungsbedingungen mit sich und somit erleichtert der Wechsel in eine andere Versicherung.