Wagnis und Gewinn
Wagnis und Gewinn werden im Trockenbau im wesentlichen als Zuschlag auf die Selbstkosten angesetzt, vereinzelt auch auf den Umsatz. Während das Unternehmerwagnis mit einem pauschalen Prozentsatz angesetzt wird, bildet der Gewinn den Unternehmerlohn des Trockenbauers. Im Handwerk wird dem Unternehmer kein direkter Lohn bezahlt. Seine privaten Entnahmen, sowie der erwirtschaftete Überschuss bilden sein zu versteuerndes Einkommen. Der Wagnis- und Gewinnzuschlag orientiert sich an der Marktlage und beträgt derzeit 5-10%.